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Karibu Garantiebestimmungen für Gartenhäuser

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 

Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätshauses entschieden. Ihr Haus hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen. Bitte beachten Sie trotzdem untenstehende Hinweise sowie die Herstellerbestimmungen in diesem Dokument

Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden. 

Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind durch

  • Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials 
  • Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten 
  • Unsachgemäße Fundamente und Gründungen 
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen 
  • Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig) 
  • Bauseitige Veränderungen am Haus 
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel 
  • Unzureichende Pflege des Holzes 
  • Fehlerhafter Holzschutzanstrich 
  • Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung 
  • Gewerbliche Nutzung

Bei Farbänderung, Ausfallästen, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehenden Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.  
Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Haus eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung. 
Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten

  • Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden  
  • Bei Häusern die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (eine offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen 
  • Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden

Besondere Hinweise bei kesseldruckimprägnierten Produkten

Wenn es zu einem Schimmelpilzbewuchs kommen sollte, handelt es sich hierbei um Ascomycetes (Schlauchpilze) oder Fungi imperfecti (unvollständig bekannte Pilze). Am häufigsten treten die zu den Ascomycetes gehörenden Pencillium- und Aspergillud-Arten auf. Schimmelpilze ernähren sich von Inhaltsstoffen angeschnittener Zellen und organischen Verunreinigungen. Zur Entwicklung wird eine Holzfeuchte von >30% benötigt. Durch eine verzögerte Trocknung wird die Schimmelbildung im Winter begünstigt. Sie wachsen nur an der Oberfläche des Holzes auf und dringen nicht tiefer ins Holzinnere ein. Die Festigkeit des Holzes wird nicht beeinträchtigt, verursacht werden kann eine Holzverfärbung. Nach Austrocknung des Holzes stirbt der Befall ab und kann mechanisch unter Verwendung eines Industriestaubsaugers mit Feinstofffiltern entfernt werden. Alternativ hat sich als Hausmittel das Abwaschen mit einer 5%igen Essigsäurelösung zur Bekämpfung des Schimmels bewährt.

Garantiebedingungen für endbehandelte Gartenhäuser

Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 5 Jahren, dass

  • das Holz nicht vergraut 
  • die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3) 
  • keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten 
  • kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist

Garantievoraussetzungen

  • Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516)  
  • Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden 
  • Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden 
  • Beschädigungen durch Bau- oder Montageanleitungen müssen innerhalb von 30 Tagen behoben werden

Vom Kunden zu berücksichtigen

Einmal pro Jahr muss die Oberfläche auf mechanische Beschädigungen wie z.B. Hagelschlag überprüft werden. Eventuelle Schadstellen müssen umgehend ausgebessert werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Holzbauteile sind regelmäßig zu pflegen und zu warten

Garantieausschlüsse

  • Glanzgrad- und Farbtonänderungen bei Witterung müssen nach Stand der Technik akzeptiert werden (z.B. Verfärbungen bei Aststellen) 
  • Schäden, die durch große, offene Fugen und Risse verursacht werden (zB Schwundrisse bei Aststellen) 
  • Oberflächenstörungen aufgrund von Harzfluss aus dem Holz 
  • Schäden, die durch höhere Gewalt, mechanische Einwirkungen (z.B. unsachgemäße Benutzung, Hagelschlag) zurück zu führen sind 
  • Schäden, die auf scharfe Kanten an Profilen zurückzuführen sind 
  • Auf Dachpappe gibt die Firma Karibu keinerlei Garantie (Dachpappe dient lediglich zur Ersteindeckung, spätestens nach ca. 6 Monaten muss eine 
  • Eindeckung mit Bitumen-Dachschindeln oder EPDM-Dachfolie erfolgen)

Räumliche Gestaltung

Die Garantiezusagen in diesem Dokument haben ausschließlich Geltung auf die Gebiete Österreich, Deutschland und Frankreich.

Gesetzliche Gewährleistung

Die Bedingung dieses Garantiedokuments beschränkt nicht die Geltung etwaiger gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. 
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an: Karibu Holztechnik GmbH Abteilung Kundenservice Postfach 15 04 5328094 Bremen 
Wir wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen Karibu-Produkt!

Nützliche Tipps