Gloria Kohlendioxid-Feuerlöscher KS5ST
- Nach DIN EN 3
- Löschmittel 5kg Kohlendioxid
- Metall-Spannband für sichere Wandbefestigung
- Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung
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Sparen Sie bei Ihrem nächsten Einkauf! Setzen Sie 100 Münzen ein, um 1 € zu sparen – bis zu 25 % des Warenkorbs sind anrechenbar.
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Aufgaben abschließen
Schließen Sie einmalige oder wiederkehrende Aufgaben ab und bringen Sie Ihre Schwarzwaldtanne zum wachsen! Durch das erstellen Ihres Kundenkontos starten Sie bei 100 cm.
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Wachstum beobachten
Schauen Sie zu, wie Ihre persönliche Schwarzwaldtanne in die Höhe klettert. Ebene für Ebene und vielleicht sogar darüber hinaus.
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Vorteile genießen
Mit Ihrer Tanne wachsen auch Ihre exklusiven KÖMPF24-Vorteile. Vom Geburtstagsgutschein bis zum persönlichen Premium-Service – dauerhaft!
Tragbarer Kohlendioxidfeuerlöscher Zugelassen nach DIN EN 3 für die Brandklasse B
Natürliches Löschmittel: 5 kg Kohlendioxid (elektrisch nicht leitend).
Stahlbehälter mit Messingventil incl. Berstscheibensicherung.
Hochdruckschlauch mit Flachstrahl-Schneerohr und Handgriff.
Mit Metall-Spannband für eine sichere Wandbefestigung.
Serienmäßiger Wandhalter mit je zwei Aufhängungen und Gummitüllen.
Widerstandsfähige Siebdruckbeschriftung,
Beschriftung: deutsch/englisch.
Einsetzbar an elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Mindestabstand 1 m
Funktionsbereich: -30°C bis +60°C
Betriebsanleitung und Wartungsdienstantwortkarte beiliegend
Brandklasse B: Rating: 89B = 5LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).
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